Homeoffice-Tagespauschale
€6 für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest — bis €1.260 im Jahr.
Homeoffice-Tagespauschale nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 6c EStG: EUR 6 je Kalendertag mit überwiegender Tätigkeit in der häuslichen Wohnung, höchstens EUR 1.260 im Wirtschafts- oder Kalenderjahr (= 210 Tage). Am 17.08.2026 direkt gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de/estg/__4.html verifiziert. Der Betrag hängt von der tatsächlichen Tageszahl ab (household.telework_days) → ohne sie nur Vorprüfung; als Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug richtet sich die Steuerersparnis nach dem Grenzsteuersatz.
Abziehbar für jeden Kalendertag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Abs 5 Nr 6c S 1). Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der Abzug auch an Tagen mit Auswärtstätigkeit zulässig (S 2). Nicht neben dem Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer oder Unterkunftskosten der doppelten Haushalts- führung (S 3).