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Haushalt & Gebühren

Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung)

20 % der Handwerker-Arbeitskosten direkt von der Steuer — bis €1.200 im Jahr.

Worum geht’s

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs 3 EStG: 20 % der Aufwendungen, höchstens EUR 1.200 im Kalenderjahr. Am 18.08.2026 direkt gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html verifiziert. Die Deckelung bei EUR 6.000 Arbeitskosten ist aus den beiden gesetzlichen Größen (20 % / EUR 1.200) abgeleitet, nicht selbst im Gesetz genannt. Die Ermäßigung mindert die tarifliche Einkommensteuer direkt (tax_credit).

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Finanzamt
Formular
Einkommensteuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen)
Unterlagen
  • Rechnung des Handwerksbetriebs mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Beleg über die Überweisung (Barzahlung ist ausgeschlossen)

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten), nicht das Material (§ 35a Abs 5 S 2). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers — Barzahlung ist ausgeschlossen (Abs 5 S 3). Nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen (Abs 3 S 2). Leben zwei Alleinstehende zusammen, gibt es den Höchstbetrag insgesamt nur einmal (Abs 5 S 4).

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