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Steuern & Freibeträge

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

€4.260 im Jahr steuerfrei für Alleinerziehende, plus €240 je weiteres Kind.

Worum geht’s

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG: EUR 4.260 im Kalenderjahr für das erste Haushaltskind (§ 24b Abs 2 S 1), zzgl. EUR 240 für jedes weitere Kind (§ 24b Abs 2 S 2). Beträge am 17.08.2026 direkt gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html verifiziert. Voraussetzung: "allein stehend" (§ 24b Abs 3) und mindestens ein Haushaltskind mit Kindergeld-/Freibetragsanspruch (§ 24b Abs 1 S 1). Als Freibetrag mindert er die Summe der Einkünfte — die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab und wird hier nicht berechnet.

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Finanzamt
Formular
Einkommensteuererklärung (Anlage Kind)
Unterlagen
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (§ 139b AO — gesetzliche Voraussetzung)

Die Haushaltszugehörigkeit wird angenommen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist (§ 24b Abs 1 S 2). Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Betrag dem zu, der die Kindergeld-Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt (§ 24b Abs 1 S 3).

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