Behinderten-Pauschbetrag (hilflos, blind oder taubblind)
€7.400 im Jahr bei Merkzeichen H, Bl oder TBl — statt des GdB-Betrags.
Erhöhter Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs 3 S 3 EStG: EUR 7.400 für hilflose, blinde und taubblinde Menschen. Ausdrücklich ANSTELLE des Pauschbetrags nach Satz 2 ("in diesem Fall kann der Pauschbetrag nach Satz 2 nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden") — die beiden Regeln schließen einander in der Engine wechselseitig aus. Am 18.08.2026 direkt gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html verifiziert. Als Pauschbetrag mindert er das zu versteuernde Einkommen; die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab.
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H, Bl oder TBl
Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz täglich dauernd fremder Hilfe bedarf (§ 33b Abs 3 S 4). Dieser Pauschbetrag tritt an die Stelle des Betrags nach dem Grad der Behinderung — beide zusammen sind ausgeschlossen.