Grundsicherungsgeld
Grundsicherung bei geringem oder keinem Einkommen (früher Bürgergeld).
Vorprüfung nach SGB II. Zum 1. Juli 2026 wurde das „Bürgergeld" in „Grund- sicherungsgeld" umbenannt (13. SGB-II-ÄndG; „Bürgergeld" bleibt bis 31.12.2026 auf Bescheiden zulässig). Regelbedarf 2026 (Nullrunde, unverändert ggü. 2025): Alleinstehende EUR 563 · Partner EUR 506 · Erwachsene o. e. Haushalt EUR 451 · 14–17 EUR 471 · 6–13 EUR 390 · 0–5 EUR 357. Bedarfsorientiert (Regelbedarf + angemessene Wohnkosten minus anrechenbares Einkommen); örtliche KdU-Grenzen nicht modelliert → nur Screening. Gegen bmas.de / § 19 SGB II verifiziert (2026-08-13).
Wird ab Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Es gelten Vermögens-, Erwerbsfähigkeits- und Verfügbarkeitsvoraussetzungen; die Kosten der Unterkunft (KdU) werden örtlich in angemessener Höhe übernommen.