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Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung ab der Regelaltersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung.

Worum geht’s

Vorprüfung nach SGB XII (4. Kapitel). Nutzt dieselben Regelbedarfsstufen wie das SGB II (Alleinstehende 2026 EUR 563; Nullrunde, unverändert ggü. 2025) zzgl. angemessener Kosten der Unterkunft (§ 42 SGB XII). Bedarfsorientiert; Vermögen und örtliche KdU-Grenzen nicht modelliert → nur Screening. Gegen § 42 SGB XII (gesetze-im-internet.de) + bmas.de verifiziert (2026-08-13).

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Sozialamt / Träger der Sozialhilfe (Antrag oft über die Rentenversicherung)

Für Personen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhaft voller Erwerbsminderung, deren Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken. Wird ab Antragstellung gewährt.

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