Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen.
Vorprüfung „Wohngeld-Plus" (Reform 2023, WoGG). Anspruch hängt von Haushaltsgröße, Gesamteinkommen, Miete und der örtlichen Mietstufe (I–VII, § 12 WoGG) ab; wer Grundsicherungsgeld/SGB-XII bezieht, hat i. d. R. keinen Wohngeldanspruch. Der Betrag kommt aus dem amtlichen BMWSB-Wohngeldrechner; örtliche Miethöchstbeträge sind nicht modelliert → nur Screening. Parameter zuletzt zum 1.1.2025 dynamisiert (nächste Fortschreibung 1.1.2027). Gegen bmwsb.bund.de verifiziert (2026-08-13).
Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Transfer- leistungen (z. B. Grundsicherungsgeld) beziehen. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und der Mietstufe (I–VII) der Gemeinde ab.