Rundfunkbeitrag-Befreiung
Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bezug bestimmter Sozialleistungen.
Rundfunkbeitrag EUR 18,36/Monat (EUR 220,32/Jahr; unverändert seit 2021, die geplante Erhöhung ist beim BVerfG anhängig). Befreiung nur auf Antrag bei Bezug bestimmter Sozialleistungen (SGB II Grundsicherungsgeld, SGB XII, BAföG auswärts, AsylbLG u. a.); Ermäßigung auf EUR 6,12 mit Merkzeichen „RF". Wohngeld/ALG I allein qualifizieren NICHT. Gegen rundfunkbeitrag.de verifiziert (2026-08-13). Der genaue Leistungsbezug ist anzugeben → Vorprüfung.
- Aktueller Leistungsbescheid (z. B. Grundsicherungsgeld/Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen)
Nur auf Antrag — nie automatisch. Der Rundfunkbeitrag beträgt EUR 18,36/Monat. Empfänger bestimmter Sozialleistungen werden befreit; mit Merkzeichen „RF" gibt es eine Ermäßigung auf EUR 6,12/Monat. Wohngeld oder Arbeitslosengeld I allein genügen nicht.