Familie & Kinder
Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Worum geht’s
Unterhaltsvorschuss 2026: 0–5 EUR 227 · 6–11 EUR 299 · 12–17 EUR 394 (= Mindest- unterhalt nach MinUhV 486/558/653 abzüglich des vollen Kindergeldes EUR 259). Gegen gesetze-im-internet.de (MinUhV) und familienportal.de verifiziert (2026-08-13); die 2026-Beträge sind identisch mit 2025. Die Voraussetzung „anderer Elternteil zahlt keinen Unterhalt" bleibt zu prüfen ⇒ Vorprüfung. Die Zusatzbedingungen für 12–17 (§ 1 Abs. 1a UhVorschG) sind noch nicht modelliert.
So kommst du dran
Zuständige Stelle
Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) der Kommune
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis, dass der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt
Rückwirkend möglich
Rückwirkend bis zu 1 Monate
Antrag beim örtlichen Jugendamt. Für Kinder ab 12 gelten zusätzliche Voraussetzungen (kein SGB-II-Bezug des Kindes bzw. Mindesteinkommen des betreuenden Elternteils von 600 EUR brutto).
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