Kinderzuschlag
Bis €297 pro Kind im Monat, wenn das Einkommen knapp nicht reicht.
Vorprüfung nach § 6a BKGG. Höchstbetrag EUR 297/Kind/Monat (inkl. EUR 25 Sofortzuschlag; für 2026 bestätigt). Mindesteinkommensgrenze EUR 900 (Paare) bzw. EUR 600 (Alleinerziehende) brutto; Elterneinkommen über dem eigenen Bedarf mindert den KiZ um 45 %, anrechenbares Kindeseinkommen (inkl. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) ebenfalls um 45 %. Kindergeld bleibt bei der KiZ-Einkommensanrechnung außer Betracht (§ 6a Abs. 3 BKGG). Betrag einkommensabhängig → nur Screening. Gegen § 6a BKGG (gesetze-im-internet.de) + arbeitsagentur.de verifiziert (2026-08-13).
Für Familien mit Kindern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Der KiZ-Lotse (arbeitsagentur.de) zeigt, ob sich ein Antrag lohnt.