Familie & Kinder
Kindergeld
€259 im Monat für jedes Kind — bis 18, mit Ausbildung bis 25.
Worum geht’s
Kindergeld EUR 259/Monat je Kind ab 1. Januar 2026 (Anhebung von EUR 255), einheitlich unabhängig von der Kinderzahl seit 2023. Gegen § 66 Abs. 1 EStG (gesetze-im-internet.de) und die Familienkasse/BA-Ankündigung 2025-53 verifiziert (2026-08-13). Alter bis 18 unbedingt; 18–24 nur bei Ausbildung/Studium/Übergangs- zeiten (§ 32 EStG). Kindergeld ist bei SGB-II/Wohngeld/KiZ Einkommen des Kindes — diese Interaktion ist noch nicht modelliert.
So kommst du dran
Zuständige Stelle
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Unterlagen
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers
- Bei Kindern ab 18: Nachweis über Ausbildung/Studium
Rückwirkend möglich
Rückwirkend bis zu 6 Monate
Antrag bei der Familienkasse (online über arbeitsagentur.de). Für in Deutschland geborene Kinder wird die Steuer-ID automatisch vergeben.
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