Arbeit & Beruf
Arbeitslosengeld I
Bei Arbeitslosigkeit, nach mindestens 12 Versicherungsmonaten.
Worum geht’s
Vorprüfung nach SGB III. Leistungssatz 60 % (allgemein) bzw. 67 % (mit mindestens einem Kind) des pauschalierten Nettoentgelts (§ 149 SGB III). Anwartschaftszeit: mind. 12 Monate versicherungspflichtig innerhalb der 30-monatigen Rahmenfrist (§§ 142/143). Bezugsdauer 12–24 Monate nach Alter/Versicherung (24 Monate ab dem 58. Lebensjahr + 48 Versicherungsmonaten, § 147). Betrag einkommensabhängig → nur Screening. Gegen gesetze-im-internet.de (SGB III) verifiziert (2026-08-13).
So kommst du dran
Zuständige Stelle
Agentur für Arbeit
Persönlich arbeitslos melden (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit; frühere Meldung möglich). Wird ab Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend.
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