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Bildung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Zuschuss während der betrieblichen Ausbildung, wenn du nicht bei den Eltern wohnst.

Worum geht’s

Vorprüfung nach §§ 56-72 SGB III. Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf nach § 61 Abs 1, den Fahrkosten nach § 63 und sonstigen Aufwendungen nach § 64. § 61 Abs 1 verweist für Auszubildende außerhalb des Elternhaushalts auf § 13 Abs 1 Nr 1 und Abs 2 Nr 2 BAföG - also EUR 442 Grundbedarf plus EUR 380 Wohnzuschlag = EUR 822 monatlich (Stand 2026). Für Auszubildende in einem Wohnheim mit Vollverpflegung gilt stattdessen das vereinbarte Entgelt plus EUR 115 für sonstige Bedürfnisse (§ 61 Abs 2). Ausgezahlt wird nicht der Bedarf, sondern der Bedarf ABZÜGLICH anzurechnender Ausbildungsvergütung sowie Einkommen der Auszubildenden und in der Regel der Eltern (§§ 67-71) - das Ergebnis kann null sein. Deshalb wird hier bewusst kein Betrag ausgewiesen: der Bedarf ist exakt, der Anspruch nicht ableitbar. § 60 verlangt Unterbringung außerhalb des Elternhaushalts; die zusätzliche Erreichbarkeitsprüfung entfällt bei Volljährigkeit, Ehe/eingetragener Partnerschaft oder eigenem Kind. Gegen gesetze-im-internet.de (§§ 56, 60, 61 SGB III; § 13 BAföG) verifiziert 2026-08-23. Die EUR 442/380 sind über den in de.education.bafoeg bereits verifizierten BAföG-Höchstsatz gegengeprüft (475 + 380 + 102 + 35 = 992).

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Agentur für Arbeit (Berufsberatung)
Unterlagen
  • Ausbildungsvertrag
  • Einkommensnachweise der Eltern (Vorjahr)
  • Nachweis über die eigene Ausbildungsvergütung
  • Mietvertrag der Unterkunft am Ausbildungsort

Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer betrieblichen Berufsausbildung, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Antrag bei der Agentur für Arbeit - am besten VOR Ausbildungsbeginn, da BAB frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Zusätzlich zum Grundbedarf werden Fahrkosten (§ 63) und sonstige Aufwendungen (§ 64) berücksichtigt.

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