BAföG
Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler — bis €992 im Monat.
Vorprüfung nach dem BAföG. Höchstsatz Studium (auswärts, unter 30): EUR 992/Monat = Grundbedarf 475 + Wohnpauschale 380 + KV 102 + PV 35 (§§ 13/13a). Elterlicher Freibetrag EUR 2.540 (Paare) / 1.690 (Alleinerziehende) + 770 je weiteres Kind (§ 25). Studienstarthilfe EUR 1.000 einmalig (§ 56a; Erststudium, unter 25, Leistungsbezug im Vormonat). Betrag einkommensabhängig → nur Screening. Gegen §§ 13/13a/25/56a BAföG (gesetze-im-internet.de) + bafög.de verifiziert (2026-08-13).
Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler. Höchstsatz (Studium, auswärts, unter 30) EUR 992/Monat; je zur Hälfte Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen. Studienstarthilfe EUR 1.000 einmalig für Erststudierende aus Leistungsbezug.