Mobilpass — Vorprüfung
Ermäßigungen für Öffis, Freizeit und Bildung in Wien.
Vorprüfung. Ermäßigungen der Stadt Wien für öffentlichen Verkehr sowie Freizeit- und Bildungsangebote (u. a. ermäßigte Monatskarte bzw. 31-Tage-Karte und Halbpreisfahrscheine der Wiener Linien). Einkommensgrenze ist der Ausgleichszulagenrichtsatz; maßgeblich ist das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft (Ehe-/Lebenspartner:in, minderjährige Kinder, volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag bei vor dem 18. Lebensjahr begonnener Schulausbildung). Richtsätze 2026 am 2026-08-27 gegen § 293 ASVG (RIS) verifiziert: Alleinstehende €1.308,39, Paare €2.064,12, je Kind +€201,88 — deckungsgleich mit den bereits in at.household.rezeptgebuehr_befreiung verifizierten Werten. ⚠ § 293 führt im Normtext die NICHT valorisierten Ausgangsbeträge (€1.110,26 / €1.751,56 / €171,31); die geltenden Werte stehen in den Anmerkungen und werden jährlich nach § 108f ASVG angepasst — dieselbe Zweiteilung wie beim Kinderabsetzbetrag. Deshalb läuft die Regel mit dem Kalenderjahr ab. ⚠ Kein Euro-Betrag ausgewiesen: der Mobilpass ist ein Ausweis, sein Wert hängt von der tatsächlichen Nutzung ab.
- Einkommensnachweise aller Personen im gemeinsamen Haushalt
- Meldezettel (Hauptwohnsitz Wien)
Wer mindestens einen Monat Wiener Mindestsicherung bezieht, muss NICHT ansuchen - der Mobilpass wird automatisch zugeschickt. Für alle anderen ist ein Ansuchen bei der MA 40 nötig.