Pendlerpauschale
Werbungskosten-Pauschale für den Arbeitsweg, nach Distanz.
Kleines Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar) €696/1.356/2.016 ab 20/40/60 km; großes (nicht zumutbar) €372/1.476/2.568/3.672 ab 2/20/40/60 km — als monatliche Werbungskosten (58/113/168 bzw. 31/123/214/306 €/Monat) ×12. Der absetzbare Betrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage; der Steuervorteil richtet sich nach dem Grenzsteuersatz. Der zusätzliche Pendlereuro (€6/km, direkter Absetzbetrag ab 2026) ist als eigene Regel abgebildet (at.tax.pendlereuro). Beträge gegen bmf.gv.at / freefinance.at / finanz.at 2026 querverifiziert; der genaue Betrag wird über den amtlichen BMF- Pendlerrechner ermittelt. Voller Betrag ab 11 Pendeltagen/Monat (8–10 ⅔, 4–7 ⅓); Home-Office-Tage zählen nicht als Pendeltage.