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Familie & Kinder

Erhöhte Familienbeihilfe (erheblich behindertes Kind)

Zusätzlich €189,20 im Monat für ein erheblich behindertes Kind.

Worum geht’s

§ 8 Abs 4 FLAG 1967 (RIS, Fassung ab 01.01.2026, BGBl. I Nr. 25/2025) im Wortlaut: „Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, das erheblich behindert ist, ab 1. Jänner 2026 um 189,2 €." Das sind €2.270,40 im Jahr je Kind, zusätzlich zur altersgestaffelten Familienbeihilfe. Am 2026-08-27 direkt gegen den Normtext verifiziert. § 8 Abs 5 definiert „erheblich behindert": nicht nur vorübergehende (voraussichtlich mehr als sechs Monate dauernde) Funktionsbeeinträchtigung, wobei der Grad der Behinderung mindestens 50 vH betragen muss — außer bei einem Kind, das „voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen"; für dieses gilt die 50-vH-Grenze nicht. § 8 Abs 6 verlangt die Bescheinigung des Grades der Behinderung durch das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) auf Basis eines ärztlichen Sachverständigengutachtens; ohne diese Feststellung ist kein Anspruch ableitbar, weshalb die Regel bewusst eine Vorprüfung bleibt. ⚠ Der Betrag ist exakt, der Anspruch nicht — anders als bei der normalen Familienbeihilfe darf dieses Ergebnis nie als gesicherter Treffer erscheinen. Die Monatslogik folgt bewusst dem Kinderabsetzbetrag (unter 18, bzw. 18–24 in Ausbildung) und unterschätzt damit den zweiten Fall des Abs 5, in dem die Familienbeihilfe nach § 2 Abs 1 lit c FLAG ohne Altersgrenze weiterläuft.

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Finanzamt Österreich
Formular
Beih 3 (Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe)
Unterlagen
  • Ärztliche Befunde zur Behinderung des Kindes
  • Bescheid oder Behindertenpass, falls bereits vorhanden
Rückwirkend möglich
Rückwirkend bis zu 5 Jahre

Der Grad der Behinderung wird nicht vom Finanzamt beurteilt, sondern vom Sozialministeriumservice durch ein ärztliches Sachverständigengutachten festgestellt und dem Finanzamt bescheinigt. Der Erhöhungsbetrag wird zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe ausbezahlt — ein eigener Antrag (Beih 3) ist nötig, er ergibt sich nicht automatisch aus dem Bezug der Familienbeihilfe.

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Erhöhte Familienbeihilfe 2026: € 189,20 im Monat · Deins