Familienbeihilfe
Monatliche Beihilfe für jedes Kind, altersgestaffelt.
Altersgestaffelte Beträge (138,40 / 148,00 / 171,80) und Geschwisterstaffelung (8,60 / 21,10 / 32,10 / 38,90 / 43,40 / 63,10 je Kind) gegen die BKA-Tabelle „Familienbeihilfenbeträge" verifiziert; für 2025–2027 eingefroren (keine Valorisierung 2026). 19–23 (bis zum 24. Geburtstag) nur bei Berufsausbildung/ Studium (FLAG §2 Abs 1 lit b). Kindeigene Zuverdienstgrenze 2026 €17.212 (FLAG §5) ist eine Einschleifregelung (FB wird um den Überschuss gekürzt), ab dem Jahr des 20. Geburtstags — noch nicht modelliert.
- Bei volljährigen Kindern: Studien- bzw. Ausbildungsnachweis (Studienerfolgsnachweis)
- Bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft: Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts (§§ 8/9 NAG)
Für ab 1. Mai 2015 in Österreich geborene Kinder wird die Familienbeihilfe automatisch gewährt — kein Antrag nötig. Über FinanzOnline sind keine Belege beizulegen; sie werden nur bei Bedarf angefordert.