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Bildung

Schul- und Heimbeihilfe

Beihilfe für Schüler:innen ab der 10. Schulstufe — samt Heim- und Fahrtkostenbeihilfe.

Worum geht’s

Vorprüfung nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983. Voraussetzungen: mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe (§ 9; Heim- und Fahrtkostenbeihilfe schon ab der 9. Schulstufe bei unzumutbarem Schulweg, § 11), Bedürftigkeit und Schulbeginn vor dem 35. Lebensjahr (§ 2), österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft (§ 1a), günstiger Schulerfolg. Jahresbeträge, am 26.08.2026 gegen die Schülerbeihilfen-Valorisierungs- verordnung 2025 (BGBl. II Nr. 181/2025, ausgegeben 12.08.2025, wirksam ab 1.9.2025) geprüft und gegen den Gesetzestext auf ris.bka.gv.at gegengelesen: Grundbetrag Schulbeihilfe § 9 Abs 1a €1.845 · Grundbetrag Heimbeihilfe § 11 Abs 2 €2.254 · Fahrtkostenbeihilfe § 11a Abs 1 €173 · Erhöhungsbetrag § 12 Abs 2 (Vollwaise, Selbsterhalter, verheiratet) €1.913. Die Beträge sind JÄHRLICH, nicht monatlich. Die Ministeriumsseite bmb.gv.at nennt dieselben drei Zahlen — zweifach bestätigt. ⚠ Für das Schuljahr 2026/27 lag am 26.08.2026 noch KEINE Verordnung im BGBl vor: der Entwurf ging am 13.07.2026 in Begutachtung (Frist 10.08.2026), und die Kundmachungsliste des BMB endet weiterhin bei BGBl. II Nr. 181/2025. Bis zur Kundmachung gelten die oben genannten Beträge weiter; sie können ab 1.9.2026 zu NIEDRIG sein, was der konservative Fehler ist. Ab September nachprüfen. ⚠ Nicht mit der Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026 (BGBl. II Nr. 221/2026) verwechseln — das ist die Hochschulseite.

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes
Unterlagen
  • Antragsformular der Bildungsdirektion (Schul- bzw. Heimbeihilfe)
  • Schulbesuchsbestätigung und Jahreszeugnis des Vorjahres
  • Einkommensnachweise der Eltern (Jahreseinkommensteuer- bzw. Lohnzettel)
  • Bei Heimbeihilfe: Nachweis der Unterkunft am Schulort
  • Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Gleichstellung
Rückwirkend möglich
Rückwirkend bis zu 1 Jahre

Ein Antrag deckt Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe ab. Antragsfrist 31. Dezember des laufenden Schuljahres.

Zur amtlichen Seite
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