ÖH-Sozialfonds — Vorprüfung
Einmalige Hilfe der ÖH für Studierende in Not.
Vorprüfung. Unterstützung der ÖH für sozial bedürftige Studierende. Am 2026-08-27 gegen oeh.ac.at geprüft. Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien, KEIN bzw. kein voller Bezug von Studienbeihilfe, Studienerfolg von 16 ECTS oder 8 SWS im letzten Studienjahr (im 1. Semester nicht erforderlich) und Einhaltung der doppelten Mindeststudienzeit. Auszahlung einmal je Studienjahr, Mindestabstand 12 Monate zwischen zwei Anträgen. ⚠ Bewusst ohne Betrag: die Höhe ergibt sich individuell aus der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einnahmen und ist zusätzlich durch das verfügbare Jahresbudget der ÖH gedeckelt — es gibt keinen Satz, den man ausweisen könnte. ⚠ Keine Rechtsquelle im engeren Sinn: der Fonds beruht auf ÖH-Richtlinien, nicht auf einem Gesetz mit zitierbarem Paragrafen — wie beim Wiener Essensbeitrag ist die Trägerseite hier der maßgebliche Text und nicht die Wiedergabe eines solchen.
- Nachweis über Einnahmen und Ausgaben
- Studienerfolgsnachweis (16 ECTS bzw. 8 SWS im letzten Studienjahr)
- Nachweis über bezogene bzw. abgelehnte Studienbeihilfe
Einmalige Unterstützung pro Studienjahr; zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen. Kein fixes Bewerbungsfenster - der Antrag ist laufend möglich und wird seit 01.07.2026 über ein digitales Tool eingereicht.