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Bildung

ÖH-Sozialfonds — Vorprüfung

Einmalige Hilfe der ÖH für Studierende in Not.

Worum geht’s

Vorprüfung. Unterstützung der ÖH für sozial bedürftige Studierende. Am 2026-08-27 gegen oeh.ac.at geprüft. Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien, KEIN bzw. kein voller Bezug von Studienbeihilfe, Studienerfolg von 16 ECTS oder 8 SWS im letzten Studienjahr (im 1. Semester nicht erforderlich) und Einhaltung der doppelten Mindeststudienzeit. Auszahlung einmal je Studienjahr, Mindestabstand 12 Monate zwischen zwei Anträgen. ⚠ Bewusst ohne Betrag: die Höhe ergibt sich individuell aus der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einnahmen und ist zusätzlich durch das verfügbare Jahresbudget der ÖH gedeckelt — es gibt keinen Satz, den man ausweisen könnte. ⚠ Keine Rechtsquelle im engeren Sinn: der Fonds beruht auf ÖH-Richtlinien, nicht auf einem Gesetz mit zitierbarem Paragrafen — wie beim Wiener Essensbeitrag ist die Trägerseite hier der maßgebliche Text und nicht die Wiedergabe eines solchen.

So kommst du dran
Zuständige Stelle
Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH-Bundesvertretung)
Unterlagen
  • Nachweis über Einnahmen und Ausgaben
  • Studienerfolgsnachweis (16 ECTS bzw. 8 SWS im letzten Studienjahr)
  • Nachweis über bezogene bzw. abgelehnte Studienbeihilfe

Einmalige Unterstützung pro Studienjahr; zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen. Kein fixes Bewerbungsfenster - der Antrag ist laufend möglich und wird seit 01.07.2026 über ein digitales Tool eingereicht.

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